Jährliche Wartung 

Rauch - und Wärmebzugsanlagen RWA müssen nach Herstellerangeben, mindestens jedoch:

 

                                                     1x im Jahr

 

von einer befähigten, sachkundigen Person/Firma gewartet werden.

 

Bei notwendigen Reparaturen ist darauf zu achten, daß Originalteile oder vom Hersteller vorgesehene Teile Verwendung finden um die Betriebssicherheit gewährleisten zu können.

 

 


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