Jährliche Wartung
Rauch - und Wärmebzugsanlagen RWA müssen nach Herstellerangeben, mindestens jedoch:
1x im Jahr
von einer befähigten, sachkundigen Person/Firma gewartet werden.
Bei notwendigen Reparaturen ist darauf zu achten, daß Originalteile oder vom Hersteller vorgesehene Teile Verwendung finden um die Betriebssicherheit gewährleisten zu können.